Hundeabgabe Ermäßigung (für Nutzhunde) | € 6,54 |
Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | € 91,- |
Hundeabgabe für alle übrigen Hunde | € 26,- |
Meldebestätigung
a) Schriftlicher Antrag | € 14,30 |
b) Erteilung bei Inanspruchnahme ZMR | € 3,- |
c) Erteilung bei Inanspruchnahme LMR | € 2,10 |
Auskunftssperre
a) Schriftlicher Antrag | € 14,30 |
b) Erteilung | € 6,50 |
Ausstellung einer Anmeldebestätigung für Veranstaltungen mit einer Dauer
a) Antragsgebühr | € 14,30 |
b) Bis zu 3 Tage | € 54,50 |
c) Von mehr als 3 Tagen | € 82,00 |
Bewilligung zur Vornahme von Arbeiten auf oder neben der Straße
a) Antragsgebühr | € 14,30 |
b) Für eine Bewilligung, die bis zu einer Woche befristet ist | € 23,20 |
c) Für eine Bewilligung, die auf einem längeren Zeitraum befristet ist, für jeden angefangenen Monat Höchstens jedoch | € 57,50 € 342,- |
Antragsgebühr | € 14,30 |
Feststellung der Inanspruchnahme fremden Eigentums für Bauvorhaben | € 20,40 |
Baubehördliche Bewilligung für die Änderung von Grundstücksgrenzen | € 18,40 |
Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz | € 36,80 |
Baubehördliche Bewilligung für Neu- und Zubauten für jeden Quadratmeter der neuen Geschoßfläche Mindestens jedoch | € 0,60
€ 116,- |
Baubehördliche Bewilligung für die Aufstellung von Heizkesseln, Feuerungsanlagen und von Blockheizkraftwerken | € 47,90 |
Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten | € 47,90 |
Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulichen Anlagen, für die Abänderung von Bauwerken, für die Veränderung der Höhenlage des Geländes, für die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus und die Erhöhung des Bezugsniveaus, für die Aufstellung von Windkraftanlagen, für den Abbruch von Bauwerken sowie für die Aufstellung von Maschinen und Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken | €73,50 |
Durchführung der Totenbeschau
a) Von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 19:00 Uhr | € 139,- |
b) An Samstagen, Sonntagen und Feiertag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr | € 209,- |
c) An Samstagen, Sonntagen und Feiertag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr | € 267,- |